Tarif 595

Software für Tarif 595 – bereit für XML 5.0 ab 2027

Ab dem 1. Januar 2027 setzen die Zusatzversicherer für Tarif 595 das einheitliche Rechnungsformular im Standard XML 5.0 voraus. mkapp erstellt diese Rechnungen heute schon – für Bewegungs-, Yoga- und Fitnessstudios, Gesundheitscenter und Kursanbieter.

Das Wichtigste in Kürze

  • Tarif 595 «Ambulante gesundheitsfördernde Leistungen VVG» gilt schweizweit für Gesundheitsförderung und Prävention in der Zusatzversicherung
  • Ab 1.1.2027: Rechnung im Standard XML 5.0 Voraussetzung, Abonnementsbestätigungen nicht mehr zulässig
  • mkapp erstellt die Rechnung im Standard XML 5.0 des Forum Datenaustausch, geprüft gegen das offizielle XSD
  • Mit Rückforderungsbeleg für die Versicherung und Swiss-QR-Zahlteil für Ihre Kundin oder Ihren Kunden
  • Im Einsatz bei einem Yogastudio in der Ostschweiz; jährliche Tarifaktualisierung inbegriffen

Was ist Tarif 595?

Tarif 595 – «Ambulante gesundheitsfördernde Leistungen VVG» – ist ein schweizweit gültiger Tarif, mit dem Leistungen der Gesundheitsförderung und Prävention gegenüber den Zusatzversicherungen abgerechnet werden: Fitness- und Gesundheitscenter, Bewegungs- und Yogastudios, Kursanbieter. Für Yoga gibt es eigene Tarifziffern. Der Tarif regelt die Rechnungsstellung. Er legt keine Preise fest und begründet keinen Anspruch auf Anerkennung oder Vergütung – ob und wie viel eine Versicherung zurückerstattet, entscheidet jede Versicherung selbst.

Was ändert sich am 1. Januar 2027?

Ab 2027 setzen die Versicherer die Abrechnung nach Tarif 595 mit dem einheitlichen Rechnungsformular im Standard XML 5.0 des Forum Datenaustausch voraus. Die bisher üblichen Abonnementsbestätigungen sind dann nicht mehr zulässig. Für die neue Rechnung braucht es eine Software, die den Standard umsetzt. Gleichzeitig kommen mit dem neuen Tarifstand über 500 Tarifziffern neu hinzu oder werden angepasst. Was Studios jetzt konkret tun müssen, steht im Ratgeber Tarif 595 ab 2027.

Wer braucht eine Tarif-595-Software?

  • Fitness- und Gesundheitscenter
  • Bewegungs-, Yoga- und Pilatesstudios
  • Kursanbieter für Bewegung, Entspannung und Prävention

Abrechnen kann, wer eine ZSR-Nummer für Gesundheitsförderung hat. Diese und die GLN erhalten Anbieter über ihre Zertifizierungsstelle, etwa EMfit, Fitness-Guide, Qualitop oder Qualicert. Kursleitende ohne eigene ZSR-Nummer rechnen über den Kursanbieter und dessen ZSR ab.

Wichtig für Therapeutinnen und Therapeuten der Komplementärmedizin: In dieser Rolle steht Ihnen Tarif 595 nicht zur Verfügung – Sie rechnen über Tarif 590 ab. Den Unterschied erklärt der Ratgeber Tarif 590 oder Tarif 595?

Was die Software kann

  • Stammdaten: GLN, ZSR-Nummer, IBAN und MWST-Angaben einmal hinterlegen.
  • Tarifziffern: Suche im aktuellen Tarifstand, inklusive der Yoga-Ziffern.
  • Abos richtig abbilden: 10er-Abo als Ziffer pro Lektion mit Anzahl 10, Monatsabo als Ziffer pro Monat mit Anzahl Monate – so, wie es die Versicherer verlangen.
  • Rechnung: XML-Datei im Standard 5.0, geprüft gegen das offizielle XSD; dazu ein PDF mit Rechnung und Swiss-QR-Zahlteil, Leistungsübersicht und Rückforderungsbeleg, den Ihre Kundin bei ihrer Zusatzversicherung einreicht.
  • Jährliche Aktualisierung: Die Tarifziffern ändern sich in der Regel jedes Jahr per 1. Januar. Die Aktualisierung gehört zum Betrieb.

Die Tarif-595-Rechnung gibt es als Teil einer kompletten Studio-Software mit Kursen, Kundenkartei und Buchhaltung – oder als schlankes Rechnungswerkzeug, wenn Sie den Rest schon haben.

Häufige Fragen

Werde ich durch Tarif 595 automatisch von den Krankenkassen anerkannt?
Nein. Tarif 595 betrifft nur die Rechnungsstellung. Ob eine Zusatzversicherung Ihre Kurse anerkennt und wie viel sie zurückerstattet, regelt jede Versicherung selbst.
Muss ich auf XML 5.0 umstellen, auch wenn ich keinem Verband angehöre?
Ja. Tarif und Rechnungsstandard gelten unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft. Ab dem 1. Januar 2027 setzen die Versicherer die Rechnung im Standard XML 5.0 voraus.
Darf ich meine Preise weiterhin selbst festlegen?
Ja. Die Tarifziffern enthalten keine fixen Preise. Sie verrechnen Ihre eigenen Preise mit der passenden Ziffer.
Wie rechne ich ein 10er-Abo oder ein Monatsabo ab?
Ein 10er-Abo wird mit der Ziffer «pro Lektion» und der Anzahl 10 abgerechnet, ein Monatsabo mit der Ziffer «pro Monat» und der Anzahl Monate. Bei Abos über mehrere Jahre steht eine Zeile pro Jahr auf der Rechnung. Die Software macht das automatisch.
Was, wenn es für mein Angebot keine passende Tarifziffer gibt?
Dann wird die Ziffer 9999 mit einer eigenen Beschreibung verwendet. Eine Vergütung durch die Versicherung ist dabei nicht garantiert.
Was kostet eine Tarif-595-Software von mkapp?
Als Teil einer Studio-Software liegen aktuelle Projekte zwischen CHF 3'000 und 5'000, dazu CHF 80 bis 200 im Monat für Betrieb, Wartung und die jährliche Tarifaktualisierung. Ein reines Rechnungswerkzeug ist günstiger – nach einem kurzen Gespräch erhalten Sie eine feste Zahl.

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Ein kurzes Gespräch klärt, ob Sie die komplette Studio-Software oder nur das Rechnungswerkzeug brauchen. Danach erhalten Sie eine feste Zahl.