Ratgeber · Tarife
Tarif 590 oder Tarif 595 – welcher gilt für mich?
Beide Tarife regeln Rechnungen an die Zusatzversicherung, aber für verschiedene Leistungen und verschiedene Anbieter. Die Kurzfassung: Komplementärtherapie läuft über Tarif 590, Gesundheitsförderung über Tarif 595.
Das Wichtigste in Kürze
- Tarif 590: «Ambulante komplementärmedizinische Leistungen VVG» – für EMR- oder ASCA-registrierte Therapeutinnen und Therapeuten
- Tarif 595: «Ambulante gesundheitsfördernde Leistungen VVG» – für Fitness- und Gesundheitscenter, Bewegungs- und Yogastudios, Kursanbieter
- Komplementärtherapeutinnen können in dieser Rolle nicht über Tarif 595 abrechnen
- Wer zwei ZSR-Nummern hat, rechnet getrennt ab: jede Leistung mit der passenden Nummer und dem passenden Tarif
Tarif 590: Komplementärtherapie
Tarif 590 ist seit 2010 der verbindliche Tarif für Komplementär- und Alternativmedizin in der Zusatzversicherung. Abrechnen können Therapeutinnen und Therapeuten, die bei EMR oder ASCA registriert und vom jeweiligen Versicherer anerkannt sind. Jede Person hat eine persönliche ZSR-Nummer. Die Rechnung geht im Normalfall im Tiers garant an die Klientin, die den Betrag bei ihrer Versicherung zurückfordert.
Tarif 595: Gesundheitsförderung
Tarif 595 gilt seit 2019 schweizweit für Leistungen der Gesundheitsförderung und Prävention: Fitness- und Gesundheitscenter, Bewegungs- und Yogastudios, Kursanbieter. Die ZSR-Nummer dafür erhalten Anbieter über ihre Zertifizierungsstelle, etwa EMfit, Fitness-Guide, Qualitop oder Qualicert. Ab dem 1. Januar 2027 ist die Rechnung im Standard XML 5.0 Voraussetzung (siehe Tarif 595 ab 2027).
Die drei häufigsten Fälle
Ich bin Komplementärtherapeutin und gebe auch Kurse
In Ihrer Rolle als Therapeutin steht Ihnen Tarif 595 nicht zur Verfügung. Präventive Gruppenkurse – etwa Feldenkrais – rechnen Sie über Tarif 590 ab, mit dem Behandlungsgrund «Prävention» und einem Vermerk im Bemerkungsfeld.
Ich führe ein Yogastudio
Yogakurse sind Gesundheitsförderung und laufen über Tarif 595, mit den eigenen Ziffern für Yoga. Dafür braucht das Studio – oder der Kursanbieter, über den Sie abrechnen – eine ZSR-Nummer von einer Zertifizierungsstelle.
Ich habe zwei ZSR-Nummern
Wer sowohl als Anbieter von Gesundheitsförderung zertifiziert als auch als Komplementärtherapeutin registriert ist, rechnet getrennt ab: Gesundheitsförderung mit der «Fitness-ZSR» über Tarif 595, Komplementärmedizin mit der «Komplementär-ZSR» über Tarif 590. Eine Software sollte beide Rechnungen sauber auseinanderhalten.
Auf einen Blick
- Leistung: Therapie (590) – Kurs, Training, Prävention (595)
- Wer: EMR-/ASCA-registrierte Therapeutinnen (590) – zertifizierte Anbieter von Gesundheitsförderung (595)
- ZSR-Nummer: persönlich, über die Registrierungsstelle (590) – über die Zertifizierungsstelle (595)
- Rechnungsstandard: Umstellung auf XML 5.0 läuft (590) – XML 5.0 ab 1.1.2027 vorausgesetzt (595)
mkapp erstellt Rechnungen nach beiden Tarifen: Software für Tarif 590 · Software für Tarif 595.
Häufige Fragen
Kann ich als Komplementärtherapeutin über Tarif 595 abrechnen?
Brauche ich für beide Tarife eine eigene Software?
Garantiert mir der Tarif eine Rückerstattung?
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