Tarif 590

Software für Tarif 590 – Rechnungen für Komplementärtherapie

Für Therapeutinnen und Therapeuten mit Registrierung bei EMR oder ASCA: Rechnungen nach Tarif 590 mit Rückforderungsbeleg und Swiss-QR-Zahlteil, verbunden mit Kundenkartei, Behandlungsnotizen und Buchhaltung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Tarif 590 «Ambulante komplementärmedizinische Leistungen VVG» ist der Tarif für Komplementärmedizin in der Zusatzversicherung
  • Abrechnen können bei EMR oder ASCA registrierte, vom Versicherer anerkannte Therapeutinnen und Therapeuten
  • Abgerechnet wird im Normalfall im Tiers garant: Die Klientin zahlt und fordert den Betrag bei der Versicherung zurück
  • mkapp erstellt die Rechnung mit Rückforderungsbeleg und Swiss-QR-Zahlteil
  • Der Rechnungsstandard XML 5.0 ist bereits umgesetzt und wird freigeschaltet, sobald die Versicherer ihn verlangen

Was ist Tarif 590?

Tarif 590 – «Ambulante komplementärmedizinische Leistungen VVG» – ist seit 2010 der verbindliche Tarif für Komplementär- und Alternativmedizin in der Zusatzversicherung. Abrechnen können Therapeutinnen und Therapeuten, die bei einer Registrierungsstelle wie EMR oder ASCA registriert und vom jeweiligen Versicherer anerkannt sind. Jede Therapeutin und jeder Therapeut hat dafür eine persönliche ZSR-Nummer.

Die Rechnung geht im Normalfall im Tiers garant an die Klientin oder den Klienten: Sie bezahlen die Behandlung und fordern den Betrag mit dem Rückforderungsbeleg bei ihrer Zusatzversicherung zurück.

Was die Software kann

  • Aus der Behandlung zur Rechnung: Sitzungen in der Kundenkartei erfassen, Rechnung mit einem Klick.
  • Rückforderungsbeleg: mit allen Angaben, die die Versicherer verlangen – ZSR-Nummer, Tarifziffern, Behandlungsdaten – und mit Kopie für die Klientin.
  • Swiss-QR-Zahlteil: Ihre Klientin bezahlt bequem mit der Banking-App; der Zahlungseingang wird abgeglichen.
  • Kundenkartei: Stammdaten, Versicherung, Befund und Verlauf.
  • Buchhaltung: Jahresexport für den Treuhänder.

Und XML 5.0?

Die Versicherer stellen den Datenaustausch schrittweise auf den Standard XML 5.0 des Forum Datenaustausch um. Die CSS etwa unterstützt XML 5.0 seit Januar 2026 und nimmt XML 4.5 ab dem 30. Juni 2027 nicht mehr an. mkapp hat XML 5.0 bereits für Tarif 595 umgesetzt und gegen das offizielle XSD geprüft; für Tarif 590 ist die neue Rechnung ebenfalls gebaut und wird eingeschaltet, sobald die Versicherer sie verlangen. Bis dahin arbeiten Sie mit dem gewohnten Beleg weiter.

Tarif 590 und Tarif 595

In Ihrer Rolle als Komplementärtherapeutin rechnen Sie über Tarif 590 ab – auch präventive Gruppenkurse, dann mit dem Behandlungsgrund «Prävention». Tarif 595 steht Ihnen dafür nicht zur Verfügung. Nur wer zusätzlich als Anbieter von Gesundheitsförderung zertifiziert ist und dafür eine eigene ZSR-Nummer hat, rechnet diese Leistungen separat über Tarif 595 ab. Mehr dazu im Ratgeber Tarif 590 oder Tarif 595?

Häufige Fragen

Wer darf nach Tarif 590 abrechnen?
Therapeutinnen und Therapeuten der Komplementärmedizin, die bei einer Registrierungsstelle wie EMR oder ASCA registriert und vom jeweiligen Versicherer anerkannt sind. Jede Person hat eine eigene, persönliche ZSR-Nummer.
Muss ich für Tarif 590 schon auf XML 5.0 umstellen?
Die Versicherer stellen schrittweise um; die CSS etwa nimmt XML 4.5 ab dem 30. Juni 2027 nicht mehr an. Bei mkapp ist XML 5.0 bereits gebaut und wird eingeschaltet, sobald es verlangt wird – ohne dass Sie etwas tun müssen.
Kann ich mit Tarif 590 auch Gruppenkurse abrechnen?
Präventive Gruppenkurse von Komplementärtherapeutinnen werden über Tarif 590 mit dem Behandlungsgrund «Prävention» abgerechnet, nicht über Tarif 595.
Kann ich meine bisherigen Kunden und Rechnungen übernehmen?
Ja. Kundendaten aus Excel, CSV oder einer anderen Software werden beim Start übernommen; Ihre Rechnungseinstellungen werden eins zu eins nachgebaut.
Was kostet eine Tarif-590-Software von mkapp?
Als Teil einer Praxissoftware liegen aktuelle Projekte zwischen CHF 3'000 und 5'000, dazu CHF 80 bis 200 im Monat für Betrieb und Wartung. Nach einem kurzen Gespräch erhalten Sie eine feste Zahl.

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Ein unverbindliches Gespräch genügt, um herauszufinden, ob es passt. Sie erhalten danach eine feste Zahl statt einer Schätzung.