Ratgeber · Tarif 595
Tarif 595 ab 2027: Was Studios jetzt tun müssen
Ab dem 1. Januar 2027 setzen die Zusatzversicherer für Tarif 595 das einheitliche Rechnungsformular im Standard XML 5.0 voraus. Wer Kurse anbietet, deren Kosten Kundinnen und Kunden bei der Versicherung zurückfordern, sollte die Umstellung jetzt angehen.
Das Wichtigste in Kürze
- Stichtag: 1. Januar 2027
- Neu: Rechnung im Standard XML 5.0 des Forum Datenaustausch, erstellt mit einer Software
- Nicht mehr zulässig: die bisherigen Abonnementsbestätigungen
- Unverändert: Sie legen Ihre Preise selbst fest; der Tarif begründet keine Anerkennung
- Die Tarifziffern ändern sich in der Regel jährlich per 1. Januar
Was ändert sich?
Bisher stellten viele Studios ihren Kundinnen und Kunden eine Abonnementsbestätigung aus, die diese bei der Zusatzversicherung einreichten. Ab dem 1. Januar 2027 ist das nicht mehr zulässig. Die Versicherer setzen dann die Abrechnung nach Tarif 595 mit dem einheitlichen Rechnungsformular im Standard XML 5.0 voraus. Dafür ist eine professionelle Software nötig – ein Formular in Word oder Excel genügt nicht mehr.
Gleichzeitig tritt ein neuer Tarifstand in Kraft: In der offiziellen Tarifdatei vom Juni 2026 tragen über 500 Tarifziffern das Gültigkeitsdatum 1. Januar 2027. Für Yoga gibt es eigene Ziffern, neu auch für Online-Live-Lektionen.
Wen betrifft das?
Alle Anbieter von Gesundheitsförderung und Prävention, deren Leistungen über die Zusatzversicherung zurückerstattet werden: Fitness- und Gesundheitscenter, Bewegungs- und Yogastudios, Kursanbieter. Das gilt unabhängig davon, ob Sie einem Verband angehören.
Nicht betroffen sind Therapeutinnen und Therapeuten der Komplementärmedizin in dieser Rolle – sie rechnen über Tarif 590 ab. Mehr dazu im Ratgeber Tarif 590 oder Tarif 595?
Checkliste: Was jetzt zu tun ist
- ZSR-Nummer und GLN prüfen. Beide erhalten Sie über Ihre Zertifizierungsstelle (zum Beispiel EMfit, Fitness-Guide, Qualitop oder Qualicert). Kursleitende ohne eigene ZSR rechnen über den Kursanbieter ab.
- Angebot den Tarifziffern zuordnen. Welche Kurse, Abos und Einzeleintritte bieten Sie an, und welche Ziffer passt jeweils? Für Angebote ohne passende Ziffer gibt es die Ziffer 9999 mit eigener Beschreibung – eine Vergütung ist dann aber nicht garantiert.
- Abos richtig abbilden. Ein 10er-Abo wird mit der Ziffer «pro Lektion» und der Anzahl 10 abgerechnet, ein Monatsabo mit der Ziffer «pro Monat» und der Anzahl Monate.
- Software wählen. Die Versicherer veröffentlichen eine Liste von Softwareanbietern mit Tarif 595 und XML 5.0 – ohne Gewähr und nicht abschliessend. Wichtig ist, dass die Software den Standard 5.0 umsetzt, jedes Jahr den neuen Tarifstand nachführt und zu Ihren übrigen Abläufen passt.
- Kundinnen und Kunden informieren. Ab Januar erhalten sie statt der Abonnementsbestätigung eine Rechnung mit Rückforderungsbeleg.
Wie mkapp dabei hilft
mkapp erstellt Rechnungen nach Tarif 595 im Standard XML 5.0, geprüft gegen das offizielle XSD, mit Rückforderungsbeleg und Swiss-QR-Zahlteil – als Teil einer kompletten Studio-Software oder als schlankes Rechnungswerkzeug. Mehr auf der Seite Software für Tarif 595.
Häufige Fragen
Ab wann gilt XML 5.0 für Tarif 595?
Kann ich die Rechnung weiterhin auf Papier abgeben?
Muss ich die Software jedes Jahr aktualisieren?
Kontakt
Vor dem Januar umgestellt sein.
Ein unverbindliches Gespräch genügt, um herauszufinden, ob es passt. Sie erhalten danach eine feste Zahl statt einer Schätzung.